Checkliste zur Delegiertenwahl

In Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern ist es nach dem Obligationenrecht möglich, Delegierte für die Genossenschaftsmitglieder zu wählen, die diese auf der Delegiertenversammlung repräsentieren. Damit Sie bei der Organisation Ihrer Delegiertenwahl stets den Überblick behalten, haben wir alle wichtigen Schritte für Sie in einer praktischen Checkliste zusammengefasst.

Delegiertenwahl – wie funktioniert das?

Wahlausschuss bestellen
Um eine Wahl vorschriftsmäßig durchzuführen, muss der Wahlausschuss in der Regel aus Verwaltung, Geschäftsführung und Genossenschaftsmitgliedern bestehen. Die Verwaltung wird durch die Generalversammlung oder die Delegiertenversammlung gewählt. Die Geschäftsführung wird durch die Verwaltung eingesetzt. Aus seiner Mitte bestimmt der Wahlausschuss den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schriftführer.

Wählerverzeichnis prüfen
Im Wahlreglement der Genossenschaft ist das aktive und passive Wahlrecht der Mitglieder festgelegt. Zu Beginn einer Wahl muss dementsprechend das Wählerverzeichnis auf den neusten Stand gebracht werden. Gibt es neue (wahlberechtigte) Mitglieder? Sind Mitglieder aus der Genossenschaft ausgeschieden?

Wahlverfahren festlegen
Meist enthält das Wahlreglement konkrete Hinweise zur Art der Wahl: Kann die Stimmabgabe schriftlich, mündlich, elektronisch oder als Kombination aus diesen Verfahren durchgeführt werden?

Wahlbekanntmachung an die Mitglieder
Informieren Sie alle wahlberechtigten Mitglieder über die bevorstehende Delegiertenwahl. Im Wahlreglement Ihrer Genossenschaft ist oft ein konkreter Zeitpunkt für die Wahlbekanntmachung definiert. Wichtig ist, dass alle Mitglieder Zugang zur Wahlbekanntmachung haben. Nur so kann die Wahl rechtssicher organisiert werden.

Wahllisten, Wahlvorschläge oder Kandidaten festlegen
Nun ist der Zeitpunkt für die Genossenschaftsmitglieder gekommen, um Wahlvorschläge einzureichen und Kandidaten für die Wahl zur Delegiertenversammlung aufzustellen. Das Wahlreglement gibt vor, ob nach Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht gewählt wird.

Stimmzettel erstellen
Erstellen Sie für jeden der Wahlkreise Stimmzettel mit den zur Wahl stehenden Kandidaten, bzw. Wahlvorschlägen. Achten Sie hierbei darauf, dass alle Kandidaten gleichermaßen dargestellt sind und Sie niemanden übervorteilen. Legen Sie vorab eine Reihenfolge fest: Alphabetische Sortierung oder per Losverfahren? Definieren Sie, welche Informationen über die Kandidaten auf dem Stimmzettel vermerkt sein müssen: Reichen der Vorname und Nachname aus oder sollen zusätzlich der Wahlbezirk und der Titel auf dem Stimmzettel stehen?

Auszählung der Stimmzettel
Die Auszählung der Stimmzettel wird durch das Wahlverfahren bestimmt. Bei einer Mehrheitswahl muss im Wahlreglement geprüft werden, ob die relative oder absolute Mehrheit über die Sitzvergabe entscheidet. Wurde die Wahl als Listenwahl nach dem Verhältniswahlprinzip durchgeführt, sollte im Wahlreglement das Verfahren für die Berechnung der Sitzverteilung definiert sein.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Informieren Sie alle Mitglieder über das Ergebnis der Vertreterwahl. Wichtig ist, dass alle Mitglieder Zugang zur Bekanntmachung des Ergebnisses haben. Teilen Sie auch den gewählten Vertretern mit, dass sie gewählt wurden und geben Sie ihnen Zeit, die Wahl anzunehmen. Zumeist ist die Frist zur Annahme der Wahl in Ihrem Wahlreglement verzeichnet.

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Checkliste für die Delegiertenwahl in Ihrer Genossenschaft zum Download

Damit Sie alle Schritte für Ihre Delegiertenwahl im Blick behalten, haben wir eine praktische Checkliste für Sie erstellt, die Sie sich kostenlos herunterladen können.

Die Checkliste zur Durchführung der Wahl Ihrer Genossenschaftsdelegierten zum kostenlosen Download!

Checkliste für Delegiertenwahl in Genossenschaften (PDF)

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Die Vorteile der Online-Vertreterwahl

Erreichen Sie alle Mitglieder Ihrer Genossenschaft, indem Sie Ihre Delegiertenwahl online durchführen. Steigern Sie die Wahlbeteiligung bei der Wahl der Genossenschaftsdelegierten, indem Sie Wahleinladungen per E-Mail versenden und den Genossenschaftsmitgliedern die Stimmabgabe weltweit ermöglichen.

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