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Ablauf von Stiftungsratswahlen in Pensionskassen

Für eine reibungslose Wahl des Stiftungsrates sind eine frühzeitige Planung und sorgfältige Vorbereitung notwendig. Dabei gibt es für die Wahlorganisatoren bei der Planung der Stiftungsratswahl viel zu beachten. Zwar gibt das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) gibt keinen konkreten Ablauf für  die Durchführung von Stiftungsratswahlen vor. In vielen Pensionskassen läuft die Wahl jedoch ähnlich ab. Daher haben wir die wichtigsten Schritte zum Ablauf der Stiftungsratswahl für Sie noch einmal zusammengefasst. 

Vorbereitung und Durchführung von Stiftungsratswahlen

Wahlbüro einrichten
Für die Organisation und Durchführung der Stiftungsratswahlen richten viele Pensionskassen ein Wahlbüro ein. In der Regel besteht es aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter des Stiftungsrates. Zusätzlich können Personen der Geschäftsführung oder externe Helfer einbezogen werden. Bei einigen Pensionskassen übernimmt die Geschäftsstelle die Organisation der Stiftungsratswahlen.

Wahlkreise bilden
Je nach Anzahl der angeschlossenen Unternehmen und Versicherten können Pensionskassen Wahlkreise bilden. So wird die Benachteiligung einzelner Arbeitnehmergruppen verhindert und eine faire Stimmenverteilung gewährleistet. Wählen auch Arbeitgeber ihre Vertreter, können Pensionskassen die abzugebenden Stimmen anhand der Anzahl der Angestellten festlegen.

Wahlverfahren festlegen
Die Pensionskassen definieren das Wahlverfahren und die Art der Stimmauszählung in ihrem Wahlreglement. In der Regel wählen Versicherte ihre Vertreter geheim und schriftlich. Darüber hinaus sind Termine für die Vorbereitung und den Versand der Wahlzettel zu beachten. Die Wahlkuverts können Versicherte in ihren Wahlkreisen oder bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Außerdem ermöglichen einige Pensionskassen bereits Online-Wahlen. 

Wahltermin festlegen
Das Wahlbüro (oder die Geschäftsstelle) legt den genauen Wahltermin fest. Generell finden Stiftungsratswahlen spätestens einen Monat vor Beginn einer neuen Amtsperiode statt. Lesen Sie hier mehr Tipps zur Organisation Ihres Wahlkalenders!

1-2 Monate nach der Wahlbekanntmachung: Kandidatenvorschläge vorbereiten
Versicherte (bzw. Arbeitgeber) müssen ihre Wahlvorschläge in der Regel innerhalb von ein -zwei Monaten nach Bekanntmachung der Wahl beim Wahlbüro einreichen. In einigen Fällen fertigen Wahlbüros erste Entwürfe der Wahlvorschläge an, die durch die Versicherten erweitert und ergänzt werden können. Meistens benötigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei eine bestimmte Zahl von Stützunterschriften, um einen/eine Kandidaten/in aufzustellen.

20 Tage vor der Wahl: Wahllisten veröffentlichen
Nach Prüfung der eingegangen Vorschläge informiert das Wahlbüro die Kandidaten. Sie können die Nominierung innerhalb einer bestimment Frist ablehnen oder annehmen. Nach der Festlegung der Wahlkandidaten erstellt das Wahlbüro die endgültigen Wahllisten. Versicherte haben die Möglichkeit, die Listen spätestens 20 Tage vor der Wahl anzusehen.

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Nachbereitung der Stiftungsratswahl in der Pensionskasse

Stimmenauszählung
​Nach Abschluss der Stimmabgabe werden die abgegebenen Stimmzettel überprüft und ausgezählt. Bei schriftlichen Wahlen ist das Wahlbüro dafür zuständig. In den meisten Pensionskassen werden die Stimmen nach dem Majorzwahlverfahren ausgezählt: die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, gelten als gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet meistens das Wahlbüro per Los. Die gewählten Vertreter müssen ihre Ämter innerhalb einer festgelegten Frist offiziell annehmen.

Spätestestens 10 Tage nach der Wahl: Wahlergebnisse veröffentlichen
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, veröffentlicht das Wahlbüro innerhalb von zehn Tagen die Wahlergebnisse. Außerdem dokumentiert das Wahlbüro den Ablauf der Stiftungsratswahl in einem Wahlprotokoll. Versicherte können die Wahlergebnisse anfechten. Genaue Angaben zu Anfechtung der Wahl beinhaltet das Wahlreglement. 

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