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Wahlreglement zu Stiftungsratswahlen

Das Wahlreglement der Pensionskassen enthält Richtlinien für die Wahl des Stiftungsrates. Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen zu den Besonderheiten des Wahlreglements.

Gesetzliche Grundlagen zur Stiftungsratswahl

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation und Verwaltung in Pensionskassen. Das Gesetz macht außerdem Angaben zur Wahl der Vertreter in Pensionskassen. So haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht auf eine paritätische Verwaltung. Demzufolge müssen Pensionskassen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Stiftungsratswahlen sorgen. Darunter versteht das Gesetz unter anderem folgenden Aspekte:

  • Wahl der Versichertenvertreter
  • Angemessene Vertretung verschiedener Arbeitnehmergruppen
  • Verfahren bei Stimmengleichheit

Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie Pensionskassen diese Richtlinien umsetzten sollen. So legen Vorsorgeeinrichtungen Regeln und Bestimmungen zur Wahl des Stiftungsrates selbst fest.

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Inhalte des Wahlreglements in Pensionskassen

Obwohl keine einheitlichen Regeln für die Bestimmungen des Wahlreglements in Pensionkassen bestehen, gibt es einige Gemeinsamkeiten zwischen den Wahlreglementen der Pensionskassen.
So machen die meisten Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Mitgliederzahl im Stiftungsrat (meisten zwei, vier oder sechs Mitglieder)
  • Dauer der Amtsperiode (variiert  zwischen 3 und 5 Jahren)
  • Aussagen zum aktiven und passiven Wahlrecht
  • Zusammensetzung und Befugnisse des Wahlbüros
  • Aufstellung von Wahlvorschlägen und Kandidaten
  • Vorschriften für gültige Wahllisten
  • Wahlverfahren und  Art der Stimmabgabe (per Handzeichen, Brief- oder Online-Wahl)
  • Verfahren der Stimmauszählung (Proporzwahlverfahren oder Majorzwahlverfahren
  • Bekanntmachung der Wahlergebnisse
  • Erneuerungs- bzw. Ersatzwahlen sowie Ausscheiden der Stiftungsratsmitglieder

Informieren Sie sich mehr übe einen genauen Ablauf von Stiftungsratswahlen in Pensionskassen! 

Wie detailliert ein Wahlreglement sein soll, obliegt den einzelnen Pensionskassen. Empfehlenswert ist es aber, einen Spielraum für Veränderungen und Ergänzungen zu lassen. Zum Beispiel auch für Online-Wahlen.

POLYAS-Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe jetzt in Ihr Wahlreglement auf und ermöglichen Sie Ihren Versicherten die Stimmabgabe weltweit. Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten beraten!

Online-Wahlen ins Wahlreglement aufnehmen

Nutzen Sie die gesetzlich gesicherte Freiheit und integrieren Sie innovative Online-Wahlen in Ihrem Wahlreglement. Dazu genügt in der Regel eine Erweiterung des Wahlreglements. Durch Online-Wahlen sparen Sie Kosten und Zeit bei der Organisation von Stiftungsratswahlen. Gleichwohl machen Sie damit die Stimmabgabe für Ihre Versicherten komfortabel.

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