Ablauf der Delegiertenwahl

In Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern können laut Obligationenrecht Delegierte gewählt werden, die die Genossenschaftsmitglieder ganz oder in Teilen in allen Belangen vertreten. Diese Vertreter kommen auf der Delegiertenversammlung zusammen. Sie fasst Beschlüsse und führt – abhängig von den Statuten – eine Verwaltung oder eine Geschäftsführung ein. Das Wahlreglement der Genossenschaft legt fest, in welchem Turnus die Delegierten gewählt werden und wie viele Mitglieder durch sie repräsentieren. Lesen Sie im Folgenden alles über den Ablauf von Delegiertenwahlen.

Ablauf von Delegiertenwahl

Der Ablauf von Delegiertenwahlen ist nicht gesetzlich festgelegt. Das Obligationenrecht bestimmt lediglich, dass Zusammensetzung, Wahlart und Einberufung der Delegiertenversammlung durch die Statuten geregelt wird. Es gibt also keine bestimmten Fristen oder Termine, allerdings kann man sich die Organisation der Wahl erleichtern, indem man eine gewisse Reihenfolge für die Planung festlegt. Ein Ablaufplan für die Delegiertenwahl könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

Den Wahlausschuss bestellen
Der Wahlausschuss besteht aus Angehörigen der Verwaltung, der Geschäftsführung und anderen Genossenschaftsmitgliedern. In der Regel bestimmt der Wahlausschuss einen Wahlvorstand, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer aus seiner Mitte.

Das Wählerverzeichnis aktualisieren
Im Wahlreglement der Genossenschaft ist festgelegt, welche Mitglieder über aktives und passives Wahlrecht verfügen. Daher ist es wichtig, dass der Wahlausschuss vor jeder Delegiertenwahl das Wählerverzeichnis prüft und aktualisiert.

Wahlverfahren festlegen
Im Wahlreglement ist festgelegt, ob die Wahl der Genossenschaftsdelegierten als Briefwahl, Präsenzwahl oder Online-Wahl durchgeführt wird. Außerdem sollte das Wahlreglement darüber hinaus das Stimmenauszählungsverfahren und das Wahlverfahren festlegen.

Die Wahlbekanntmachung
Alle Wahlberechtigten für die Delegiertenwahl müssen ordnungsgemäß über die Wahl informiert werden. Im Wahlreglement der Genossenschaft ist meistens ein Zeitpunkt definiert, zu dem die Bekanntmachung der Wahl zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist im Wahlreglement festgelegt, in welcher Form die Wahlbekanntmachung veröffentlicht werden soll. Wichtig ist, dass alle Mitglieder der Genossenschaft die Möglichkeit haben müssen, die Wahlbekanntmachung einzusehen.

Die Bekanntmachung der Delegiertenwahl sollte folgende Informationen enthalten:

  • Anzahl der Wahlkreise
  • Die Anzahl der Vertreter, die in den einzelnen Wahlkreisen zu wählen sind
  • Die Gesamtzahl der Genossenschaftsdelegierten
  • Die Form, in der Wahlvorschläge eingehen müssen
  • Wenn Stützschriften gesammelt werden: Die Anzahl der nötigen Unterzeichner
  • Datum der Delegiertenwahl
  • Ort der Delegiertenwahl
  • Wahlverfahren

Wahlvorschläge einreichen
In der Regel können sowohl die Mitglieder der Genossenschaft als auch der Wahlausschuss Kandidatenvorschläge einreichen. In dem Wahlreglement ist festgelegt, ob die Delegiertenwahl als Listenwahl oder Persönlichkeitswahl durchgeführt wird. Je nach Wahlsystem erfolgen die Wahlvorschläge in Form von Wahllisten oder Kandidatenvorschlägen.

Die Stimmzettel erstellen
Der Wahlausschuss muss für jeden Wahlkreis passende Stimmzettel erstellen. Die Stimmzettel müssen in Form, Farbe, Layout und Größe gleich sein. Auch die Kandidaten müssen in der gleichen Form dargestellt werden. Der Wahlausschuss muss daher zuvor festlegen, welche Informationen über die Kandidaten auf dem Stimmzettel erscheinen.

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Nachbereitung der Delegiertenwahl

Nach der Stimmabgabe ist der Wahlablauf noch nicht beendet. So müssen die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben werden.

Die Auszählung der Stimmen
Direkt nach Abschluss der Stimmabgabe müssen die Stimmen ausgezählt werden. Abhängig vom festgelegten Auszählungsverfahren erhalten die Kandidaten mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl) oder der im Verhältnis höchsten Zustimmung (Verhältniswahl) einen Posten als Delegierter.

Das Wahlergebnis bekanntmachen
Nach erfolgter Auszählung und Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten, muss das Wahlergebnis bekanntgemacht werden. In den Statuten oder dem Wahlreglement ist festgelegt, wann das Wahlergebnis öffentlich zugänglich zu machen ist.

Eine Niederschrift anfertigen
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist und die Delegierten die Wahl angenommen haben, sollten alle Ergebnisse und Abläufe der Delegiertenwahl dokumentiert werden. Dazu muss eine Niederschrift angefertigt werden, die die wichtigsten Unterlagen der Wahl enthält.

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Vorteile der Online-Wahl

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